Liebe Tierfreunde,
immer wieder werden Tiere auf der Straße aufgelesen oder laufen irgendwo zu. Bitte beachtet folgende Punkte bei Fundtiere. Es erspart viel Arbeit, Trauer und Stress
bei den Tieren sowie Besitzern.
♡ Fundtiere MÜSSEN dem örtlichen Tierheim sowie der zuständigen BH - so schnell wie möglich - gemeldet werden, am besten mit Foto und genauer
Beschreibung (Datum, Adresse, Uhrzeit, usw. ) Wer sein Tier vermisst, wird als erstes im Tierheim und bei Tierärzten nachfragen!
♡ Fundtiere dürfen NICHT "einfach" behalten werden, dies ist
Tierdiebstahl sowie Fundunterschlagung und kann/wird rechtliche Folgen haben. Erst nach einer 30 tägigen Wartefrist (Tier muss im Tierheim und der Bezirkshauptmannschaft gemeldet sein) geht das
Eigentum des Tieres an das Tierheim über und darf NUR vom Tierheim neu vermittelt bzw. vom Finder behalten werden. Das Tier darf während der Wartefrist (falls gewünscht und abgeklärt mit dem TH)
beim Finder auf Pflege bleiben, hierbei wird das Tierheim sicherlich froh darüber sein.
INFO: Ausschließlich ein Tierheim/Tierschutzorganisation mit behördlich genehmigtem
“Tierheimstatus” hat das Recht herrenlose Tiere (Fundtiere) aufzunehmen und zu vermitteln. Alle anderen Organisationen (Tierschutzverein/Tierrettung die keinen Tierheimstatus haben) haben nicht
das Recht ein Fundtier aufzunehmen und dieses zu vermitteln. Dies ist Gesetzlich verankert und es gibt keine Ausnahmen. Dadurch machen sie sich strafbar! Auf der Seite des Tierschutzportales sind alle "Verwahrer" (Tierheimstatus) aus OÖ gelistet -> Partner
(ooe.gv.at)
Nachzulesen im Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG)
§ 30 - Entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene
Tiere
§31a - Aufnahme, Weitergabe und Vermittlung von Tieren.
♡ VERLETZTES Tier gefunden: Wer ein verletztes Tier findet, der sollte dem Tier rasch Hilfe
leisten und es zum nächsten Tierarzt/Tierklinik zu bringen. Für diese Hilfe entstehen für den Finder KEINE KOSTEN sofern es nicht das eigene Tier ist. Bitte hier auch eine Fundmeldung an das
Tierheim und die BH.
INFO: Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) - Hilfeleistungspflicht - § 9. Wer ein Tier erkennbar verletzt oder in Gefahr gebracht hat, hat, soweit ihm dies zumutbar ist, dem Tier die erforderliche Hilfe zu leisten oder, wenn das nicht möglich ist, eine solche
Hilfeleistung zu veranlassen.
♡ TOTE Fundtiere: Unbedingt auch tote Fundtiere im Tierheim (mit Foto, sofern es zumutbar bzw.
erkennbar ist) melden! Wer sich überwindet, der kann das tote Tier zu einem Tierarzt/Tierheim bringen bezüglich Chipkontrolle. ACHTUNG: Tote Tiere IMMER mit Handschuhen anfassen!
♡ BITTE BEACHTEN bei Fundkatzen: wenn dir eine Katze zugelaufen ist, sie aber wohlgenährt ist
und einen gepflegten Eindruck macht, bitte beobachte sie einige Zeit. Es gibt viele Katzen die sehr zutraulich sind und sich gerne Belohnungen bei Fremden abholen. Sofern die Katze nicht
sichtlich verletzt/ausgesetzt ist oder abgemagert ist, hat sie mit Sicherheit einen Besitzer. Falls dir Trotzdem nicht wohl ist, hänge Flyer auf um herauszufinden wer der Besitzer ist bzw. zum
Tierarzt ob sie einen Chip besitzt. ABER BITTE nicht gleich jede Katze ins Tierheim bringen. Vor allem ältere Personen und die, die kein Facebook haben, tun sich sehr schwer ihre Katze zu
finden.
♡ Ob lebend oder totes Fundtier, BITTE IMMER im Tierheim melden und aktiv nach dem Besitzer suchen, am besten beim Fundort ein paar Flyer aufhängen. ♡